standard-logo logo

Wenn selbständige Künstler*innen engagiert werden, ist die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Luise erklärt in Folge 12, wie die Abgabe bei NEUSTART KULTUR – Programm abgerechnet werden kann.


Weitere Informationen

Auf der Website der KSK findet ihr eine beispielhafte Aufzählung von abgabepflichtigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten.