Der Bundesverband Soziokultur hat am 01. November 2021 die Ausschreibung zu NEUSTART KULTUR in der Fördermaßnahme „Zentren 2“ veröffentlicht. Antragsberechtigt sind soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser – auch dezentrale Träger. Einzelunternehmer*innen, die eine soziokulturelle Einrichtung betreiben, können ebenfalls einen Antrag stellen. Gefördert werden pandemiebedingte Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in einer Höhe von maximal 100.000 Euro. Ein Förderantrag kann ab dem 15. November bis spätestens zum 30. November 2021 online gestellt werden. Die Ausschreibung sowie weitere Informationen sind auf www.soziokultur.neustartkultur.de/zentren2 zu finden.
„Zentren 2“ ist die Neuauflage der im vergangenen Jahr vom Bundesverband Soziokultur durchgeführten NEUSTART KULTUR Förderung für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung pandemiebedingter Investitionen umfasst beispielsweise Technik für Open-Air-Veranstaltungen, die Modernisierung sanitärer Anlagen, Klima- und Belüftungssysteme oder die Erweiterung von Nutzflächen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist nach Möglichkeit auf Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit zu achten.
Um die nachhaltige Entwicklung kultureller Einrichtungen zu unterstützen, weitet der Bundesverband Soziokultur seine Beratungsangebote aus. „Nachhaltigkeit ist für unseren Verband ein zentrales Thema. Es freut mich deshalb besonders, dass wir erstmalig eine kompetente Beratung zur nachhaltigen Entwicklung im Rahmen von NEUSTART KULTUR anbieten können“, so Bundesgeschäftsführerin Ellen Ahbe.
In einer öffentlichen Videokonferenz zum Thema „Wie kann ich den ökologischen Fußabdruck bei Investitionen berücksichtigen?“ am 8. November 2021 informiert der Bundesverband zur nachhaltigen Beschaffung im Rahmen von NEUSTART KULTUR - Zentren 2. Die Online-Beratungen zu allgemeinen Fragen zur Förderung finden am 4. und 9. November 2021 statt.
Einrichtungen, die bereits eine Förderung im NEUSTART KULTUR Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen“ in Anspruch genommen haben, sind nicht antragsberechtigt. Eine Kombination mit anderen Programmteilen aus NEUSTART KULTUR ist möglich.